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Virtualisierung

Rechtliche Fragen der Virtualisierung


- Fachbeitrag von Leo Decker -

Virtualisierung liegt im Trend

Virtualisierung ist einer der großen IT-Trends. In den nächsten Jahren wird ihm vor allem im Server-Bereich überragende Bedeutung vorhergesagt. Schon heute sind Virtualisierungstechniken weit verbreitet. Die Vorteile klingen viel versprechend: besserer Auslastung von Server-Ressourcen, dadurch weniger Ressourcenbedarf, geringere Hardware- und Infrastrukturkosten (Stellplatz, Klimatisierung, Energie), außerdem eine flexiblere und somit kostengünstigere IT-Landschaft, die sich hardware- und softwareseitig schneller und kostengünstiger an sich ändernde Geschäftsprozesse anpassen lässt.

Wie funktioniert Virtualisierung?

Virtualisierung bedeutet, dass die physische Hardware vom Betriebssystem und den darauf laufenden Anwendungen entkoppelt wird, indem eine abstrakte Ebene dazwischen geschaltet wird. Unter dieser können dann mehrere „virtuelle Maschinen“ (VMs) laufen, von denen jede virtuell über einen Hardware-Satz mit Hauptprozessor, Arbeitsspeicher usw. verfügt, auf den das Betriebssystem und die Anwendungen geladen werden. Virtuelle Maschinen sind letztlich nichts anderes als (große) Dateien. Komplettsysteme, d.h. voll konfigurierte virtuelle Hardware samt Betriebssystem und Anwendungen, können daher sehr leicht und schnell gespeichert, kopiert und bereitgestellt werden. Binnen Sekunden können sie von einem physischen Server oder Server-Cluster auf einen anderen verschoben werden, was im Zuge einer automatischen Auslastungskonsolidierung auch automatisch geschehen kann.

Die Virtualisierung von Systemen bringt neben technischen und betriebswirtschaftlichen auch einige rechtliche Fragen mit sich, die bei der Entscheidung für oder gegen den Einsatz von Virtualisierungstechniken zu berücksichtigen sind. Vor allem das Bestehen ausreichender Software-Nutzungsrechte ebenso wie die Pflege und der Herstellersupport müssen für die virtualisierte Software sichergestellt werden.

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An die Lizenzen denken

Ganz wichtig ist es, vor der Umsetzung eines Virtualisierungsprojekts die lizenzrechtliche Situation bezüglich der betroffenen Software zu klären. Bei Unklarheiten oder Nachlizenzierungsbedarf sollte hier unbedingt vorab Kontakt mit dem Hersteller aufgenommen werden. Wurde mit der technischen Umstellung begonnen oder ist diese bereits vollzogen, lassen sich Softwarehersteller kaum noch auf Verhandlungen ein. Vor Beginn der Projektumsetzung ist die Verhandlungsposition des Kunden dagegen besser. Nicht selten lassen sich dann Preisnachlässe für etwa notwendige zusätzliche Lizenzen oder Lizenzänderungen erreichen.

Lizenzverträge mit speziellen Virtualisierungsregelungen

Inzwischen haben zumindest die größeren Softwarehersteller begonnen, ihre Lizenzbedingungen an die neue Technik anzupassen. Die neueren Lizenzverträge enthalten in der Regel ausdrückliche Regelungen zum Betrieb von Software in virtuellen Maschinen. Hierbei wird ein Produkt nicht selten unter verschiedenen Lizenzversionen angeboten, die sich in Rechteumfang und Preis unterscheiden. Dabei gilt es genau zu prüfen, welche Version bzw. Kombination von Lizenzversionen für ein Unternehmen am günstigsten ist.

Das ist jedoch nicht immer einfach, wie das Beispiel des Betriebssystems „Windows Server 2008“ von Microsoft zeigt. So erlaubt dort die Standardlizenz eine virtuelle Maschine pro physischem Server, die Enterprise-Lizenz dagegen vier. Zusätzlich ist bei beiden Lizenzversionen jeweils noch die gleichzeitige Ausführung einer „physischen“ Instanz der Software zulässig, die allerdings nur zu Virtualisierungszwecken genutzt werden darf, sofern die jeweilige Höchstzahl an zulässigen virtualisierten Instanzen einer Lizenz ausgenutzt wird. Die Rechenzentrumslizenz (Datacenter) von Windows Server 2008 lässt demgegenüber eine beliebige Anzahl virtualisierter Instanzen zu; wie viele Rechenzentrumslizenzen erforderlich sind, richtet sich dabei nach der Prozessoranzahl. Jede Lizenz muss nach den Microsoft-Bestimmungen einem physischen Server zugewiesen werden. Die Zuweisung darf grundsätzlich nur alle 90 Tage verändert werden. Ein Verschieben virtueller Maschinen auf einen anderen physischen Server ist also nur zulässig, wenn dort ebenfalls eine entsprechende, diesem physischen Server zugewiesene Lizenz vorhanden ist.

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